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Der sogenannte Schlagbaum ist eine senkrecht aufrichtbare Schranke und diente zum Sperren eines Weges.
Die Benutzung vieler angelegter Straßen war zu damaliger Zeit mautpflichtig. Besonders jene Straßen, die aus wirtschaftlichen Gründen, für schnelleren Personen- und Warenverkehr angelegt wurden.
An den Straßen befanden sich in regelmäßigen Abständen Zollstationen und Straßenwärterhäuschen mit Schlagbäumen.
An einem Schlagbaum wurde eine Wegegebühr von Reiter und Fuhrwerk bezahlt, um passieren zu dürfen.
Die damaligen Orte lassen sich noch heute durch (Straßen)namen herleiten, wie z.B. Hamburger Baum, Lübscher Baum
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